Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben.
Das Land Berlin gewährt Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 …
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