Apple und das Samsung-Patent

Apple hat mit seinem Angriff gegen ein Samsung-Patent vor dem Bundespatentgericht Erfolg.

Das Bundespatentgericht hatte über die Klage der Apple GmbH mit Sitz in München gegen das europäische Patent 1 005 726 mit dem Titel „TURBO ENCODING/DECODING DEVICE AND METHOD FOR PROCESSING FRAME DATA ACCORDING TO QoS“ (in der deutschen Übersetzung: „Turbo-Encoder/Decoder und von der Servicequalität (QoS) abhängiges Rahmenverarbeitungsverfahren“) der SAMSUNG Electronics Co. Ltd. aus Korea zu entscheiden. Das angegriffene Patent wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in den gestellten 14 Hilfsanträgen vom Bundespatentgericht für nichtig erklärt.

Bundespatentgericht, Urteil vom 11. April 2013 – 5 Ni 49/11 (EP)