Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Dr. Hans-Christoph Matthes

Am 15. Juni 2016 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Dr. Hans-Christoph Matthes im Alter von 83 Jahren verstorben.

Dr. Matthes wurde im Dezember 1932 in Heideanger (Oberlausitz) geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Januar 1963 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Am 15. Januar 1974 wurde er zum Vorsitzenden Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm ernannt.

Am 28. November 1979 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Er gehörte dem Fünften Senat und dem Ersten Senat an. Am 1. November 1991 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem Zehnten Senat zugewiesen, den er bis zu seiner Pensionierung im Dezember 1997 leitete.

Herr Dr. Matthes hat durch seine Mitwirkung an grundlegenden Entscheidungen insbesondere die Praxis des Arbeitskampf-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrechts entscheidend geprägt.