Die Messerstecherei im Amtsgericht

Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Limburg a.d. Lahn wegen der Messerstecherei im Weilburger Amtsgericht bestätigt.

Das Landgericht Limburg a.d. Lahn hat den 52jährigen Angeklagten wegen zweifachen versuchten Totschlags in Tateinheit mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt[1].

Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es im Flur des Amtsgerichts Weilburg im Anschluss an eine Sorgerechtsverhandlung zwischen der Tochter des Angeklagten und seinem Schwiegersohn sowie weiteren anwesenden Familienmitgliedern zu einem Streit. Im Zuge dieser Auseinandersetzung zog der Angeklagte ein Messer, das er unbemerkt in das Gerichtsgebäude mitgebracht hatte, und stach damit mehrfach auf seinen Schwiegersohn und dessen älteren Bruder ein. Diese erlitten erhebliche, einer der beiden lebensgefährliche Verletzungen.

Der Bundesgerichtshof hat die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten nun als unbegründet verworfen. Das Limburger Urteil ist damit rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Mai 2016 – – 2 StR 482/15

  1. LG Limburg a.d. Lahn, Urteil vom 06.07.2015 – 5 Ks 3 Js 14339/14[]