Der vorbestrafte Ex-Justizminister

Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

Im Mai 2012 hatte das Landgericht Potsdam den ehemaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium und früheren Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Kurt Sch., wegen Betruges in fünf Fällen, Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie wegen falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde und von der 3 Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten sollten.

Dieser Verurteilung lag zugrunde, dass der angeklagte Ex-Justizminister seit dem Jahr 1998 Versorgungsbezüge nach Maßgabe des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach seinem Ausscheiden aus dem Brandenburger Ministeramt im Juli 2002 Übergangsgeld nach den Vorschriften des Brandenburgischen Ministergesetzes erhielt. Gleichzeitig war er nach seiner Ministerzeit aber auch als Rechtsanwalt tätig und erzielte hieraus im Zeitraum von Februar 2003 bis Dezember 2006 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben bezog er von August 2003 bis März 2004 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Dieses Einkommen wäre auf die Versorgungsbezüge aus seiner Zeit als beamteter Staatssekretär im Bundesinnenministerium ebenso anzurechnen gewesen wie auf sein sein Übergangsgeld, dass er als ehemaliger Brandenburgischer Justizminister erhielt.

Dem Angeklagten war, wie er vor dem Landgericht Potsdam gestand, auch bekannt, dass dieses Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge und das Übergangsgeld anzurechnen war. Er wusste auch, dass er den Bezug und die Änderung von Erwerbseinkommen gegenüber den Versorgungsträgern des Bundes und des Landes Brandenburg anzuzeigen hatte.

Dieser Verpflichtung kam er jedoch nicht ordnungsgemäß nach. Er beabsichtigte dabei, sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen. Dadurch wurden die Versorgungsbezüge und das Übergangsgeld ohne Anrechnung des Erwerbseinkommens ungekürzt an den Angeklagten ausgezahlt. Nach den Feststellung des Landgerichts Potsdam erhielt er so insgesamt 150.000,- € zuviel aus der Staatskasse.

Der Angeklagte kam zudem in den Jahren 2003 bis 2005 seiner Verpflichtung als Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen nicht innerhalb der Abgabefrist nach.

Weiterhin gab der Angeklagte im Jahr 2005 in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Verlagsgesellschaft, deren Geschäftsführer der Angeklagte gewesen war, vor dem Landgericht Hamburg eine falsche Versicherung an Eides Statt ab.

Wegen dieser Delikte hat ihn das Landgericht Potsdam zu einer – zur Bewährung ausgesetzten – Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt.

Hiergegen legte der Ex-Justizminister Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun im Wesentlichen als unbegründet verworfen hat. Lediglich in einem einzelnen Punkt erzielte er vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg: Eine der für die Betrugstaten verhängten Einzelstrafen setzte der Bundesgerichtshof herab. Diese etwas niedrigere Einzelstrafe hatte jedoch keinen weiteren Einfluss auf die Gesamtstrafenbildung, so dass es bei der Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verblieb.

Damit ist das Urteil ist damit nun rechtskräftig.

Beschluss vom 21. Februar 2013 – 1 StR 633/12