Der Lottomillionär als Arbeitgeber
Vor dem Arbeitsgeriht Neumünster hat jetzt ein ehemalige Lottogewinner den Kündigungsrechtsstreit gegen seinen Arbeitgeber verloren:
Allein der Umstand, dass im Arbeitsvertrag die Tätigkeit des Arbeitnehmers nur rudimentär beschrieben ist und dem Arbeitnehmer gleichwohl hohe Vergütungsansprüche zustehen, berechtigt den Arbeitgeber weder …
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