Die fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige können nicht durch einen bestandskräftigen Bescheid der Arbeitsverwaltung geheilt werden. Begeht der Arbeitgeber bei der Erstattung einer nach § 17 KSchG erforderlichen Massenentlassungsanzeige Fehler, werden diese durch einen bestandskräftigen Bescheid der Agentur für Arbeit …
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